Achtung:

Schwabenfood ist eine Übungsfirma. Dies bedeutet alle von Schwabenfood angebotenen Waren und Dienstleistungen besitzen einen fiktiven Charakter. Die angebotenen Produkte dienen lediglich zu Schulungszwecken.

Schwaben Food Heilbronn – Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

 

 

1. Geltung der Bedingungen

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Spätestens mit Entgegennahme unserer Produkte gelten die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.

 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande.

 

 

3. Lieferbedingungen

3.1. Lieferung erfolgt unfrei. Preise sind exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

3.3. Soll die Lieferung auf die nächste Woche erfolgen, muss die Bestellung spätestens bis Donnerstag 9:00 Uhr bei uns eingehen. Es gelten feste Lieferzeiten für die jeweiligen Tourengebiete.

3.4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

3.5. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3.6. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

3.7. Bei Lieferungen laut Rahmenvertrag hat die Warenabnahme möglichst in gleichmäßig über die Laufzeit verteilten Mengen zu erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Ablauf des vereinbarten Abrufzeitraumes sind wir berechtigt, die gesamte Restpartie sofort auszuliefern.

3.8. Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden entstehen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung setzt voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.

 

 

4. Mängelhaftung

4.1. Für Mängel der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Beanstandungen wegen Mängeln der Ware, Falschlieferungen und Mengenabweichungen, sowie Mehrlieferungen, sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.

4.2. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- , Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4.3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

4.4. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

4.5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

 

 

5. Stornierungen

Stornierungen müssen unter Beachtung des Haltbarkeitsdatums in einem angemessenen Zeitraum vor dem Liefertermin schriftlich eingehen, ansonsten ist diese unwirksam, bzw. müssen die Frachtkosten vom Besteller getragen werden. Des Weiteren ist eine Rücksendung der Ware möglich.

 

 

6. Versandkosten

6.1. Wir berechnen für Sendungen Versandpauschalen nach Km-Zonen.

6.2. Bei Klein- Bestellung bis 70kg inkl. Tara wird mit CIPS versendet und berechnet sofern sich eine Kostenreduktion gegenüber dem LKW- Versand ergibt.

6.3. Zur Kühlung der Ware während des CIPS- Versands wird 1 Thermobox mit je 4 Kühlverpackungen eingesetzt. Für die Thermobox und das 4er Set Kühlverpackungen (4 x 5 € = 20 €) werden 20 € Pfand erhoben.

6.4. Bei Bestellung über 70 kg inkl. Tara werden 20 € Pfand pro Euro-Palette erhoben.

 

 

 

7. Leergut

7.1. Die Rücknahme von Europaletten erfolgt durch zurücksenden des Lieferscheins. Über die daraus entstandene Summe, wird eine Gutschrift erstellt, die gesondert zugestellt wird.

7.2. Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (z.B. Transportbehälter, Paletten usw.) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum.

 

 

8. Preise und Zahlungen

8.1. Maßgebend sind die von uns genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise unfrei, einschließlich Verpackung. Mehrkosten für erbetenen Eil-[1]oder Expressversand hat der Kunde zu tragen.

8.2. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf das unten genannte Konto. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen mit 2 % Skonto, jedoch 60 Tage netto zu zahlen.

8.3. Aktionen sind von zusätzlichem Rabatt ausgeschlossen.

8.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.

8.5. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder ist eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertragsverhältnis fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt das Erfordernis der Setzung einer Nachfrist.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden.

9.2. Die Ware bleibt unser alleiniges Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller.

9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

10. Haftung

10.1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegen.

10.2. Für fehlerhafte oder falsche EAN-Strichcodierungen unserer Vorlieferanten wird von uns keine Haftung übernommen, es sei denn, wir hatten positive Kenntnis von der fehlerhaften bzw. falschen EAN-Strichcodierung.

 

 

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit, alte Bindungen

11.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Heilbronn.

11.3. Sollte eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

11.4. Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

 

 

12. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

12.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Übungsfirmen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

12.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Heilbronn, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen im Sinne von Art. 17 EuGVÜ. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand bzw. sonstigen Gerichtsständen nach den Vorschriften des EuGVÜ zu verklagen.

12.3. Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

12.4. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind wir berechtigt, die unverzügliche Rückgabe der Europalette und Transportbehälter zu verlangen. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig werden, berührt dies nicht die Richtigkeit des restlichen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Änderungen unserer AGB in Zusammenhang mit Sonderaktionen behalten wir uns vor.

 

 

 

 

Heilbronn, gültig ab 22.02.2023